Neues zur BAFA Förderung „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien“

Die Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien (QST) ist zum 31.12.2018 außer Kraft getreten. Daher können unter dieser Richtlinie seit dem 1. Januar 2019 keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Der Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wird aber weiterhin gefördert!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „alte“ Förderung in die neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW) überführt.

Unter dem „Modul 1: Querschnittstechnologien“ werden weiterhin Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Druckluftanlagen gefördert.

Wichtig: Der Investitionszuschuss für Maßnahmen aus dem Modul 1 (Querschnittstechnologien) beträgt:

  • 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %.

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zu der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier finden Sie zusätzliche Informationen und Download Links zu den Leitfäden und Merkblättern.

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Querschnittstechnologien/querschnittstechnologien_node.html

AC BAFA 04 19 S1

 





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